3/4 Ansicht: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 10. Juli 2006, 04:27 Uhr

Bei einer 3/4 Ansicht deckt sich die Verlängerungslinie der Nase nicht mit der optischen Achse, sondern bildet mit ihr einen Winkel von ungefähr 45 Grad.

Dabei sind für den Fotografen eine Gesichtshälfte, der Mund und beide Augen ganz zu sehen.

Früher war diese Ansicht für amtliche Lichtbildausweise (Führerschein, Personalausweis, Reisepass etc.) vorgeschrieben, da das damit sichtbare Ohr als wichtiges Erkennungsmerkmal gesehen wurde. Inzwischen muss jedoch die [Frontalansicht] verwendet werden, da diese automatische, EDV-gestützte Identifikation ermöglicht.