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Aktuelle Version vom 2. April 2018, 11:33 Uhr
Bei einer 3/4 Ansicht deckt sich die Verlängerungslinie der Nase nicht mit der optischen Achse, sondern bildet mit ihr einen Winkel von ungefähr 45 Grad.
Dabei sind für den Fotografen eine Gesichtshälfte, der Mund und beide Augen ganz zu sehen.
Früher war diese Ansicht für amtliche Lichtbildausweise (Passbild, Führerschein, Personalausweis, Reisepass etc.) vorgeschrieben, da das damit sichtbare Ohr als wichtiges Erkennungsmerkmal gesehen wurde. Inzwischen muss jedoch die Frontalansicht verwendet werden, da diese automatische, EDV-gestützte Identifikation ermöglicht.